Wann geht man zu einem Sonderpädagogen?
Themen könnten sein:
- Fragen zu den Themen: Nachteilsausgleich und Notenschutz
(Bei Teilleistungsstörungen wie Legasthenie oder Leseschwäche wenden Sie sich bitte an die Schulpsychologin Frau Vogelsberg)
- Hilfestellung bei Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Kontaktherstellung mit dem richtigen Ansprechpartner
- Unterstützung beim Ausfüllen von Dokumenten
- Unterstützungsmöglichkeiten im Unterrichtsalltag
- Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Einzelinklusion)
- Individuelle Unterstützung im Rahmen der Inklusion
- Schulverweigerung
- Verhaltensauffälligkeiten
Wie können Sie, wie kannst du mit mir in Kontakt treten?
Um dir oder Ihnen ungestört bei Problemen helfen zu können, bitte ich um eine vorherige Terminvereinbarung. Dies ist persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich.
Persönliche Sprechstunde: | nach Vereinbarung |
Telefonsprechstunde: | nach Vereinbarung: Dienstag, 10:00 bis 12:00 Uhr |
Telefonnummer: | 08431 6745-0 (Telefonnummer Sekretariat) |
E-Mail: | s.englbrecht@bsz-neuburg.de |